Rechtsprechung
BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
PatG 1981 § 39
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bundespatentgericht - Patentanspruch - Beschwerde - Anmeldung - Teilung
- Judicialis
PatG 1981 § 39
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 39
Graustufenbild; Teilung der Anmeldung im Verfahren vor dem Patentgericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsanmerkung)
Möglichkeit der Patentteilung im Erteilungsverfahren bis zum Ablauf der Beschwerdefrist
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2822 (Ls.)
- NJW-RR 2000, 1064
- GRUR 2000, 688
- DB 2000, 2216
Wird zitiert von ... (53) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 12.12.1996 - I ZB 8/96
"Ceco"; Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren vor den Patentgerichten
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
BGH, Beschl. v. 12.12.1996 - I ZB 8/96, GRUR 1997, 223 - Ceco). - BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96
"Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Insoweit handelt es sich um eine erst im Prüfungsverfahren der Teilanmeldung zu klärende Frage, die weder das Vorliegen einer Teilung noch deren Wirksamkeit betrifft (vgl. dazu auch BGH, Beschl. v. 23.9.1997 - X ZB 14/96, GRUR 1998, 458, 459 - Textdatenwiedergabe). - BGH, 01.10.1991 - X ZB 34/89
Teilung des Patents im Einspruchsverfahren
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Eine Präklusion durch das erteilte Patent findet insoweit nicht statt (BGHZ 115, 234, 238 - Straßenkehrmaschine).
- BGH, 27.03.1980 - X ZB 5/79
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Auf diese Vorschrift kann eine Teilung daher nicht mehr gestützt werden, wenn über die Anmeldung unanfechtbar abschließend entschieden ist (…Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., § 39 PatG Rdn. 3;… Busse, PatG, 5. Aufl., § 39 PatG Rdn. 6;… Bernhardt/Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl., S. 400; s. auch Sen.Beschl. v. 27.3.1980 - X ZB 5/79, GRUR 1980, 716, 718 - Schlackenbad). - BGH, 02.02.1982 - X ZB 5/81
Anmeldung einer "Zündmittel enthaltenden hüllenlosen Treibladung" zum Patent - …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
b) Dem Bundespatentgericht ist auch bei seiner weiteren Überlegung beizutreten, die dem Patenterteilungsbeschluß zugrundeliegende Anmeldung könne wie die Entscheidung des Patentamts grundsätzlich nicht mehr verändert werden, wenn der Erteilungsbeschluß die Prüfungsstelle verlassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 2.2.1982 - X ZB 5/81, GRUR 1982, 406 - Treibladung; s. auch Beschluß v. 9.3.1967 - Ia ZB 28/65, GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther; Erg. - BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 28/65
Anmeldung eines Patents - Voraussetzung der Zulässigkeit einer Patentbeschwerde - …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
b) Dem Bundespatentgericht ist auch bei seiner weiteren Überlegung beizutreten, die dem Patenterteilungsbeschluß zugrundeliegende Anmeldung könne wie die Entscheidung des Patentamts grundsätzlich nicht mehr verändert werden, wenn der Erteilungsbeschluß die Prüfungsstelle verlassen hat (vgl. Sen.Beschl. v. 2.2.1982 - X ZB 5/81, GRUR 1982, 406 - Treibladung; s. auch Beschluß v. 9.3.1967 - Ia ZB 28/65, GRUR 1967, 435, 436 - Isoharnstoffäther; Erg. - BGH, 06.09.1979 - X ZB 10/78
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der Versagung …
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
(Zur Teilung der Anmeldung in der Rechtsbeschwerdeinstanz vgl. demgegenüber Sen.Beschl. v. 6.9.1979 - X ZB 10/78, GRUR 1980, 104 - Kupplungsgewinde;… s.a. Benkard, aaO, § 39 PatG Rdn. 3). - BGH, 16.10.1973 - X ZB 15/72
Richterwechsel im patentgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Daß der Anmelder den Zeitpunkt, zu dem seine Gestaltungsfreiheit endet, nicht exakt kennt, ist notwendige Folge des Umstandes, daß das Verfahren vor dem Patentamt schriftlich abgewickelt wird, wobei an die Stelle eines Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt der Übergabe des Erteilungsbeschlusses an die Postabfertigungsstelle tritt (…vgl. Sen.Beschl., aaO - Isoharnstoffäther; s. auch Sen.Beschl. v. 16.10.1973 - X ZB 15/72, GRUR 1974, 294 - Richterwechsel II). - BPatG, 16.11.1998 - 4 W (pat) 30/98
Patentanmeldung - Unwirksamkeit der Teilungserklärung
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Die dagegen gerichtete Beschwerde der Anmelderin blieb ohne Erfolg (BPatG GRUR 1999, 488). - BPatG, 29.09.1983 - 4 W (pat) 23/83
Auszug aus BGH, 28.03.2000 - X ZB 36/98
Die Vorschrift des § 39 PatG bildet die Grundlage auch für eine Teilung der Anmeldung in der Beschwerdeinstanz nach vollständiger oder teilweiser Zurückweisung der Anmeldung durch das Patentamt (BPatG GRUR 1984, 196 ff.;… Benkard, aaO, § 39 PatG Rdn. 3;… Busse, aaO, § 39 PatG Rdn. 6).
- BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01
"Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents
Das betrifft insbesondere die Vermeidung einer Doppelpatentierung (vgl. Sen.Beschl. v. 28.3.2000 - X ZB 36/98, GRUR 2000, 688, 689 - Graustufenbild; Melullis, GRUR 2001, 971, 974), die sich nicht mehr als Teilung, sondern als Verdoppelung des Stammpatents darstellen würde.Werden Patent und Patentanmeldung insoweit gleichbehandelt, werden zugleich Friktionen vermieden, die sich andernfalls nach Patenterteilung, aber vor Eintritt der Bestandskraft der Patenterteilung ergeben könnten, wenn einerseits eine Teilung noch möglich ist (Sen.Beschl. v. 28.3.2000 - X ZB 36/98, GRUR 2000, 688 - Graustufenbild), andererseits aber einer gegenständlichen Abspaltung von dem erteilten Patent, sofern sich kein Einspruchsverfahren anschließt, nicht mehr durch einen Teilwiderruf Rechnung getragen werden kann.
- BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18
Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche …
Ist - wie hier - die Anmeldung durch das Patentamt zurückgewiesen worden und hat der Anmelder gegen den Zurückweisungsbeschluss rechtzeitig Beschwerde eingelegt, ist die Teilung jedenfalls bis zum Abschluss der Beschwerdeinstanz möglich, unabhängig davon, ob die Beschwerde zulässig oder begründet ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2000 - X ZB 36/98, GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).Anträge, die erst nach diesem Zeitpunkt - oder nach dem Zeitpunkt, zu dem ein nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergehender Beschluss zur Zustellung in den Geschäftsgang gegeben worden ist - beim Patentgericht eingehen, sind weder von diesem noch im anschließenden Verfahren über die Rechtsbeschwerde zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1980, 104, 105 - Kupplungsgewinde; BGH, GRUR 2000, 688 Rn. 10 - Graustufenbild).
- OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02
Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf
Eine Tatsachenbehauptung behält auch in "verdeckter" Gestalt als Verdachtsäußerung, Vermutung oder Möglichkeit ihren Charakter als Tatsachenbehauptung, wenn der Äußernde das Mitgeteilte als wahr suggeriert und dem Leser als Schlußfolgerung nahelegt (…s. BGHZ 78, S. 9, 14 ff. = NJW 1980, S. 2801, 2803; OLG München, NJW-RR 2000, S. 1064;… Palandt/Thomas, aaO., § 824 Rdn. 2;… Soehring, PresseR, 4.Aufl. 2000, S. 327, 352 f.;… Prinz/Peters, MedienR, 1999, Rdn. 9).
- BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18 In seinem Beschluss vom 28. März 2000 (GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) koppele der Bundesgerichtshof die Teilungsmöglichkeit an die Beschwerdefrist, denn nicht vor Ablauf dieser Frist erstarke eine Anmeldung zum Vollrecht.
Da die Teilung der Anmeldung die rechtliche Existenz der zu teilenden Anmeldung voraussetzt, gilt dies jedoch nur, solange der Erteilungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden (vgl. BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) und das Anmeldeverfahren noch nicht beendet ist (…vgl. Schulte/Moufang, PatG, 10. Aufl., § 39 Rn. 23;… Busse/Keukenschrijver, PatG, 8. Aufl., § 39 Rn. 6, 8).
Soweit die Patentinhaberin in diesem Zusammenhang darauf verweist, dass es nach der Entscheidung "Graustufenbild" (BGH GRUR 2000, 688) für die Zulässigkeit der Erklärung einer Teilung im Beschwerdeverfahren nicht darauf ankomme, ob die Beschwerde zulässig oder begründet sei, übersieht sie, dass nach dem dort zugrundeliegenden Sachverhalt gerade kein Rechtsmittelverzicht erklärt worden, mithin keine vorzeitige Bestandskraft eingetreten ist.
Dass eine Teilung der Anmeldung nur möglich ist, solange der Erteilungsbeschluss noch nicht bestandskräftig geworden ist, ist höchstrichterlich bereits entschieden (vgl. BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild).
- BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01
"Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents
Diese Rechtsprechung hält das Bundespatentgericht im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2000 (X ZB 36/98, GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) indessen für überholt.bb) Der Senat hat in seiner Rechtsprechung (Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZR 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; Sen.Beschl. v. 22.4.1998 - X ZB 19/97, GRUR 1999, 148, 150 - Informationsträger; Sen.Beschl. v. 3.12.1998 - X ZB 17/97, GRUR 1999, 485, 486 - Kupplungsvorrichtung; BGHZ 133, 18, 21 - Informationssignal; Sen.Beschl. v. 28.3.2000 - X ZB 36/98, GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) im wesentlichen darauf abgestellt, daß eine Teilung schon begrifflich voraussetze, daß der zu teilende Gegenstand in mindestens zwei Teile aufgespalten werde.
- BPatG, 07.12.2010 - 21 W (pat) 10/09
Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen - …
Der Bundesgerichtshof stellt zwar darauf ab, dass im Verfahren über die aus der Teilung entstandene Anmeldung kein Gegenstand beansprucht werden kann, über den in der Stammanmeldung bereits abschließend sachlich entschieden worden ist (BGH GRUR 2000, 688 - Graustufenbild; GRUR 2003, 47 - Sammelhefter I.).Abgesehen von diesem für die freie Teilung nicht zutreffenden Ausgangspunkt der Realteilung kann darüber hinaus ohne Stütze im Gesetz nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber beispielsweise beabsichtigt hat, bei einer Teilung nach Erteilung, aber vor Rechtskraft eines Erteilungsbeschlusses innerhalb der Beschwerdefrist und ohne dass Beschwerde eingelegt wird (vgl. BGH GRUR 2000, 688 f. - Graustufenbild), die Teilanmeldung in das Stadium eines erteilten Patents zu überführen.
- BPatG, 18.11.2004 - 20 W (pat) 46/04
Wirksamkeit der Erklärung der Teilung einer Anmeldung nach Verkündung der …
Auf die Zwischenverfügung des Vorsitzenden des Senats vom 3. August 2004 mit dem Hinweis, dass zu prüfen sei, ob die Teilungserklärung wirksam und wie ggf zur Teilanmeldung zu entscheiden sei, hat die Anmelderin mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2004 unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Graustufenbild" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 688) folgendes ausgeführt: Die Teilungserklärung sei vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen die Beschwerdeentscheidung abgegeben worden und damit wirksam, ohne dass es darauf ankäme, ob das Rechtsmittel tatsächlich eingelegt und unabhängig davon, ob es zulässig oder begründet sei.b) Dem Patentanmelder bleibt im Erteilungsverfahren die Möglichkeit einer Teilung der Anmeldung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist unabhängig davon erhalten, ob Beschwerde eingelegt wird, BGH GRUR 2000, 688 Graustufenbild.
- BPatG, 12.06.2018 - 19 W (pat) 33/17
(Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur Abstandsberechnung" - …
Weiterhin bleibt nach der Rechtsprechung des BGH dem Patentanmelder im Erteilungsverfahren die Möglichkeit der Teilung der Anmeldung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erhalten, unabhängig davon, ob Beschwerde eingelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2000 - X ZB 36/98 - Leitsatz und Ziff. II. 2. c), GRUR 2000, 688 - Graustufenbild). - BPatG, 30.11.2000 - 20 W (pat) 76/99 Der Senat schließt sich den aus der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Teilungsfrage (GRUR 2000, 688 - Graustufenbild) sich ergebenden Folgerungen an.
Eine Verdopplung in Form identischer Anspruchsgegenstände tritt nicht ein, da im Verfahren der Trennanmeldung kein Gegenstand mehr beansprucht werden darf, über den im Stammverfahren bereits abschließend sachlich entschieden ist (BGH GRUR 2000, 688, 689 - Graustufenbild).
- BPatG, 01.07.2004 - 20 W (pat) 45/02 Auf die Zwischenverfügung des Vorsitzenden des Senats vom 3. August 2004 mit dem Hinweis, dass zu prüfen sei, ob die Teilungserklärung wirksam und wie ggf zur Teilanmeldung zu entscheiden sei, hat die Anmelderin mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2004 unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Graustufenbild" des Bundesgerichtshofs (GRUR 2000, 688) folgendes ausgeführt: Die Teilungserklärung sei vor Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen die Beschwerdeentscheidung abgegeben worden und damit wirksam, ohne dass es darauf ankäme, ob das Rechtsmittel tatsächlich eingelegt und unabhängig davon, ob es zulässig oder begründet sei.
b) Dem Patentanmelder bleibt im Erteilungsverfahren die Möglichkeit einer Teilung der Anmeldung bis zum Ablauf der Beschwerdefrist unabhängig davon erhalten, ob Beschwerde eingelegt wird, BGH GRUR 2000, 688 Graustufenbild.
- BPatG, 12.08.2009 - 19 W (pat) 5/08
- BPatG, 11.08.2005 - 10 W (pat) 44/04
- BPatG, 01.02.2017 - 20 W (pat) 7/16
Patentbeschwerdeverfahren - Teilanmeldung zur Stammanmeldung - …
- BPatG, 03.12.2019 - 4 Ni 24/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem …
- BPatG, 07.08.2003 - 23 W (pat) 703/03
- BPatG, 06.08.2009 - 10 W (pat) 10/07
- BPatG, 28.07.2021 - 7 W (pat) 5/19
Ohrhörer - Patentbeschwerdeverfahren - "Ohrhörer" - zum Begriff der "Anmeldung" …
- BPatG, 10.08.2017 - 8 W (pat) 30/14
Patentfähigkeit des veröffentlichten Patents mit der Bezeichnung …
- BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 454/08
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Beschwerderücknahme …
- BPatG, 25.07.2016 - 17 W (pat) 11/13
Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung und Verfahren zur Bestimmung der …
- BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Schädlingsbekämpfung mit …
- BPatG, 19.04.2017 - 17 W (pat) 49/14
Kriterien zur Begründung der Zuständigkeit des DPMA für die Teilanmeldung aus …
- BPatG, 16.08.2010 - 20 W (pat) 5/07
Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit einer Teilung der Patentanmeldung - …
- BPatG, 02.06.2010 - 35 W (pat) 455/08
Gebrauchsmusterlöschungsbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Wirksamkeit der …
- BPatG, 17.11.2005 - 10 W (pat) 1/03
- BPatG, 30.01.2003 - 6 W (pat) 18/00
- BPatG, 01.02.2017 - 18 W (pat) 67/14
- BPatG, 16.12.2010 - 21 W (pat) 44/07
Zulässigkeit einer Entscheidung über den Gegenstand einer erst nach Schluss einer …
- BPatG, 22.05.2006 - 14 W (pat) 43/00
- BPatG, 12.03.2001 - 10 W (pat) 21/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 235/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 236/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 228/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 227/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 240/00
- BPatG, 18.03.2015 - 7 W (pat) 51/14
Erteilung eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Vorrichtung zur …
- BPatG, 07.10.2014 - 7 W (pat) 38/14
Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit einer Teilung der Patentanmeldung - …
- BPatG, 19.05.2004 - 5 W (pat) 440/03
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 230/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 238/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 234/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 237/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 231/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 239/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 233/00
- BPatG, 02.08.2000 - 29 W (pat) 229/00
- BPatG, 11.02.2021 - 7 W (pat) 7/20
- BPatG, 12.01.2010 - 17 W (pat) 75/08
- BPatG, 22.11.2002 - 14 W (pat) 702/02
- BPatG, 26.03.2001 - 10 W (pat) 35/00
- BPatG, 13.12.2000 - 20 W (pat) 81/99
- BPatG, 18.09.2000 - 10 W (pat) 37/00
- BPatG, 29.08.2023 - 1 W (pat) 38/22